Weitere Suchoptionen
Wir fanden 0 Ergebnisse. Ergebnisse anzeigen
Ihre Suchergebnisse

 

Erläuterung zur Käuferprovision

Vielfach finden Sie in den Angeboten unterschiedliche Provisionssätze z.B. „3,0 bis maximal 5,0 %“.
Diese Spanne kommen wie folgt zustande:

Wenn Sie auf direktem Wege auf dieses Angebot bei DeGiMa gestoßen sind, dann gelten die geringeren DeGiMa-Provisionssätze, z.B. 3,0 %.

Sind Sie jedoch bei einen Kooperationsmakler auf unser Angebot aufmerksam geworden, so sind Sie rechtlich dessen Kunde und wir sind gezwungen, dessen unter Umständen abweichenden Provisionen anzuwenden.

Selbstverständlich erhalten Sie auch beim Kontakt über einen Kooperationspartner immer nur eine Rechnung von einem Makler und keinesfalls von beiden beteiligten Maklern. Diese wird i.d.R. von dem Makler erstellt, dessen Kunde Sie rechtlich sind.

Allgemeiner Hinweis:

Die Käufer- bzw. gewerbliche Mieter-Provision ist verdient, wenn der Nachweis oder die Vermittlung erbracht ist. Diese ist fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags oder gewerbl. Mietvertrages, zahlbar vom Käufer bzw. gewerbl. Mieter. In der Regel wird auch mit der anderen Partei ein Maklervertrag mit vergleichbarem Umfang geschlossen.

Im Zweifelsfalle rufen Sie einfach kurz an: 05520 999 760

Vergleiche Einträge